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OLG Karlsruhe, 22.12.1976 - 6 U 215/76 |
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BGB § 467
Papierfundstellen
- VersR 1978, 285
- DAR 1977, 323
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
Grauimport; Kfz-Kauf; Neufahrzeug; Zugesicherte Eigenschaft; Zulassung
Da im Rechtsverkehr der Frage, ob ein PKW neu oder gebraucht ist, erhebliches Gewicht beigemessen wird, liegt in der Erklärung eines Autoverkäufers, daß er ein Neufahrzeug liefere, regelmäßig eine Zusicherung i.S.v. § 459 Abs. 2 BGB (BGH, NJW 1980, 2127; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323).Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204;… Reinking/Eggert Rn. 444;… Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90;… Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).
- OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 1665/98
"Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen
Anm. Anders, NJW 1971, 2311, bestätigt in DAR 1977, 323; OLG München, MDR 1993, 40; LG Bonn, NJW 1972, 1137 [bei bloßer Tageszulassung sieht das LG Bonn eine wirtschaftliche Wertminderung jedoch nicht, wenn das Fahrzeug noch nicht gefahren wurde; diese Differenzierung lehnt Creutzig, Ziff. 1.1.2.7, mit zutreffenden Gründen ab]). - LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81
Bestellung; Neufahrzeug; Rostschäden; Standzeit; Zugesicherte Eigenschaft; …
Wird ein "neuer Wagen" bestellt, so handelt es sich nicht lediglich um die bloße Warenbezeichnung als vertragliche Festlegung der Kaufsache; vielmehr ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß der Verkäufer in bindender Weise die Gewähr übernimmt, daß der neue Wagen auch "fabrikneu" ist (BGH NJW 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L)).Im vorliegenden Fall war der verkaufte Wohnanhänger nicht "fabrikneu", weil er beim Hersteller und bei der Bekl. insgesamt zehn Monate gestanden hatte, ehe er an den Kl. ausgeliefert wurde, und weil er standzeitbedingte Rostschäden aufwies, die eine teilweise Nachlackierung erforderlich machten (BGH NJW 80, 1097 (1098); 80, 2127 (2128); OLG Karlsruhe DAR 77, 323 = VersR 1978, 285 (L); Thamm BB 71, 1543; a. A. Schmid DAR 81, 43 (45)... Unerheblich ist, ob die Rostschäden vor der Übergabe fachmännisch nachgebessert worden sind, da die einmal verlorene Eigenschaft "fabrikneu" nicht durch.
- OLG Naumburg, 02.09.1999 - 2 U 19/99
Tageszulassung bei einem als neu verkauften Fahrzeug als Sachmangel; Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 01.06.1989 - 6 U 14/88
Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei Verwendung einer Klausel in Allgemeinen …
Dies hängt von der Art des Mangels und einer Abwägung der beiderseitigen Interessen ab (OLG Karlsruhe DAR 1977, 323).